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Zum Grübeln

Schutz der Demokratie — wer definiert die Tendenz?

Ein neues Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass Österreichs Verfassung einen antifaschistischen Auftrag enthält. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer argumentiert, der Staat habe das Konzept der „wehrhaften Demokratie" zu verwirklichen — und das gelte nicht nur für nationalsozialistische Wiederbetätigung, sondern auch für „faschistische Tendenzen". Auftraggeber sind das Mauthausen Komitee Österreich, das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und das Oberösterreichische Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Ihre Forderung: eine dem Verbotsgesetz ähnliche Regelung.

Für die Idee spricht ein ernster Gedanke. Eine Demokratie muss sich nicht wehrlos abschaffen lassen; das ist die Lehre, die Österreich aus dem 20. Jahrhundert zieht, und das Verbotsgesetz ist ihr sichtbarster Ausdruck. Wer meint, dieser Schutz solle auch dort greifen, wo verfassungsfeindliche Kräfte den Rechtsstaat aushöhlen wollen, argumentiert nicht gegen die Meinungsfreiheit, sondern für die Bedingung, unter der sie überhaupt existiert. So gelesen ist ein antifaschistischer Auftrag kein Maulkorb, sondern eine Brandmauer.

Gegen die Idee spricht ein ebenso ernster. Das Verbotsgesetz funktioniert, weil sein Tatbestand eng und historisch bestimmt ist: NS-Wiederbetätigung. „Faschistische Tendenzen" ist das nicht. Wer zieht die Linie, und woran? Eine Tendenz ist kein Tun, sondern eine Richtung — und eine Richtung lässt sich weit auslegen. Ein Instrument, das an Gesinnungen ansetzt, liegt am Ende in der Hand derer, die gerade regieren, und die Versuchung, den politischen Gegner unter den Begriff zu schieben, verschwindet nicht dadurch, dass die Absicht gut ist.

Dazwischen liegt die eigentliche Frage, und sie ist nicht rhetorisch. Wo endet die wehrhafte Demokratie, die Taten und Organisationen bekämpft, und wo beginnt der Staat, der Haltungen prüft? Beide Seiten berufen sich auf dieselbe Verfassung. Die eine liest in ihr einen Schutzauftrag, die andere eine Schranke gegen genau die staatliche Definitionsmacht, die ein solcher Auftrag schaffen würde. Ein Gutachten entscheidet das nicht — es eröffnet es.

Bemerkenswert ist auch, wer hier fragt und wer antwortet: Organisationen mit einem klaren Standpunkt geben ein Gutachten in Auftrag, das ihren Standpunkt stützt, und das Ergebnis wird als Befund gemeldet. Das ist legitim und alltäglich — Interessengruppen bestellen Gutachten. Es ändert nur nichts daran, dass die politische Frage dahinter offen bleibt, egal wie eindeutig das juristische Papier klingt.

Zum Grübeln Kein Aufreger, eine Abwägung. „Wehrhafte Demokratie" und „Gesinnungsstaat" sind nicht dasselbe — aber sie teilen sich eine Grenze, und über deren Verlauf lässt sich in gutem Glauben streiten. Wir nehmen hier keine Seite; wir markieren nur, wo die Debatte wirklich verläuft.

Quelle: orf.at/stories/3434936 (Gutachten: Antifaschistischer Verfassungsauftrag vernachlässigt, news.ORF.at, 1. 7. 2026)

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