Anklage nach Kneipen-Attacke: SPD-Politiker soll AfD-Stadtrat geschlagen haben — belangt wurde zuerst das Opfer
Dezember 2024, eine Kneipe in Hürth (NRW): Laut Anklage soll der damalige SPD-Fraktionschef Lukas Gottschalk den AfD-Stadtrat Norbert Raatz geschubst, getreten und geschlagen haben; Kameraaufnahmen existieren, das Wort „Nazischwein" ist darauf zu hören. Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen zwei Männer Anklage wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung" beim Amtsgericht Brühl erhoben — der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bemerkenswert ist die Reihenfolge der Justiz: Das mutmaßliche Opfer wurde bereits belangt. Weil Raatz das Tatvideo veröffentlichte, erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen ihn — wegen Bruchs der „Vertraulichkeit des Wortes" — dazu rund 2.500 Euro Kosten. Der mutmaßliche Täter hatte zu diesem Zeitpunkt nach Darstellung des Betroffenen noch kein Verfahren.
Politische Gewalt, dokumentiert per Video, mit einer Anklage — und dennoch ein Fall, der in der großen Berichterstattung kaum vorkommt. Man stelle sich die Aufmerksamkeit vor, wäre die Tat mit umgekehrten Parteibüchern gelaufen.
Satire/Parodie · Einzelquellen-Lage, von ORealFunk nicht unabhängig gegengeprüft · es gilt die Unschuldsvermutung · nicht mit dem ORF verbunden
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