Satire / ORF-Watch
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Anklage nach Kneipen-Attacke: SPD-Politiker soll AfD-Stadtrat geschlagen haben — belangt wurde zuerst das Opfer

Dezember 2024, eine Kneipe in Hürth (NRW): Laut Anklage soll der damalige SPD-Fraktionschef Lukas Gottschalk den AfD-Stadtrat Norbert Raatz geschubst, getreten und geschlagen haben; Kameraaufnahmen existieren, das Wort „Nazischwein" ist darauf zu hören. Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen zwei Männer Anklage wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung" beim Amtsgericht Brühl erhoben — der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bemerkenswert ist die Reihenfolge der Justiz: Das mutmaßliche Opfer wurde bereits belangt. Weil Raatz das Tatvideo veröffentlichte, erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen ihn — wegen Bruchs der „Vertraulichkeit des Wortes" — dazu rund 2.500 Euro Kosten. Der mutmaßliche Täter hatte zu diesem Zeitpunkt nach Darstellung des Betroffenen noch kein Verfahren.

Politische Gewalt, dokumentiert per Video, mit einer Anklage — und dennoch ein Fall, der in der großen Berichterstattung kaum vorkommt. Man stelle sich die Aufmerksamkeit vor, wäre die Tat mit umgekehrten Parteibüchern gelaufen.

Aus der Redaktion Die Tat ist vor Gericht zu klären, nicht hier — die Unschuldsvermutung gilt für alle Beteiligten. Aber die Asymmetrie ist auffällig: Schlägt ein AfD-Mann zu, ist die Empörung sofort groß und überregional; wird auf einen AfD-Mann eingeschlagen, wird zuerst das Opfer fürs Filmen belangt, und die Meldung bleibt klein. Beim ORF und im großen Medienchor kommt so ein Fall kaum vor. Wäre er es auch mit vertauschten Rollen?

Satire/Parodie · Einzelquellen-Lage, von ORealFunk nicht unabhängig gegengeprüft · es gilt die Unschuldsvermutung · nicht mit dem ORF verbunden

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