Im Zweifel bitte mehr verlangen
Seit 1. Juli gilt ein reduzierter Steuersatz auf Lebensmittel. Die Regeln sind so kompliziert, dass das Finanzamt rät, im Zweifel den höheren Satz zu verlangen. Der ÖRR feiert die runde Ersparnis-Zahl.
Seit 1. Juli werden zahlreiche Grundnahrungsmittel mit 4,9 Prozent statt zehn Prozent besteuert. Was einfach klingt, ist in der Praxis ein Abgrenzungsrätsel. Tiefgekühlter Blattspinat fällt unter den niedrigen Satz, Cremespinat nicht, weil er Milch enthält, obwohl Milch selbst begünstigt ist. In der Bäckerei entscheidet der Fett- und Zuckergehalt: Das Vollkorn-Roggenweckerl ist billig besteuert, das Sonnenblumenweckerl wegen der fetteren Kerne nicht. So schildern es Handel und Innung einem Medienbericht zufolge.
Weil eine falsche Zuordnung Jahre später zu Nachforderungen führen kann, gibt das Finanzamt laut demselben Bericht einen bemerkenswerten Rat: im Zweifel lieber den höheren Satz von zehn Prozent verrechnen. Eine Steuersenkung, bei der die Behörde im Zweifel zur Nichtsenkung rät. Beim größten heimischen Händler SPAR spricht Vorstandschef Johannes Holzleitner von einer „Wurstsemmel-Viertelmillion“, rund 250.000 Euro Aufwand, dazu tausende umprogrammierte Preise und etwa 1,6 Millionen getauschte Etiketten.
Und der Ertrag? Die Entlastung kostet den Staat rund 400 Millionen Euro im Jahr. Beim Bürger kommt wenig an: Ein Einpersonenhaushalt spart im Schnitt etwa 45 Euro pro Jahr, ein Fünfpersonenhaushalt rund 119 Euro. Der ÖRR meldet die Maßnahme als Entlastung und übernimmt die runde Zahl. Das Chaos dahinter, und der Rat des Finanzamts, im Zweifel mehr zu kassieren, ist ihm keine Aufregung wert.