Eine Abgeordnete verkauft Bustickets zur Blockade — gegen eine legale Partei
Am 4. und 5. Juli will die AfD ihren Bundesparteitag in der Messe Erfurt abhalten. Das Aktionsbündnis „widersetzen", das sich selbst als antifaschistisch beschreibt, hat angekündigt, den Parteitag mit Massenblockaden zu verhindern. So weit ist das eine Demonstrationslage. Bemerkenswert wird sie durch die Frage, wer da mitorganisiert.
Die Linke hat sich auf ihrem Parteitag geschlossen zu „widersetzen" bekannt; führende Politiker der Partei warben öffentlich für die Aktionen. Konkret nachweisbar wird die Verzahnung am Beispiel der Linken-Bundestagsabgeordneten Anne Zerr, Mitglied des Bundestags seit 2025: Laut öffentlicher Berichterstattung verkauft sie in ihren Wahlkreisbüros in Tübingen und Reutlingen derzeit Tickets für die Busanreise nach Erfurt. Ein QR-Code auf Plakaten in der Region führe zu einem Online-Shop der örtlichen „widersetzen"-Gruppe, auf dem Zerr als Kontaktperson genannt sei; unter der Überschrift „Tickets" stünden die Adressen zweier Parteibüros, an denen man „zu den Öffnungszeiten einfach vorbeikommen" könne.
Die Behörden stellen sich auf einen Großeinsatz ein. Nach internen Polizeiunterlagen wird mit bis zu 30 Blockadepunkten gerechnet, mit mindestens 260 Reisebussen aus mehr als 40 deutschen und österreichischen Städten, mit bis zu 15.000 Menschen an den Blockaden und insgesamt mehr als 50.000 Gegendemonstranten — darunter, so die Einschätzung, bis zu 2.500 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahlen stammen aus Behördenangaben und sind nicht unabhängig nachprüfbar.
Der rechtliche Kern bleibt offen und gehört genau so benannt: Ob das gezielte Blockieren eines rechtmäßig angemeldeten Parteitags von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist oder als Nötigung beziehungsweise als Aufruf zu rechtswidrigen Taten zu werten wäre, ist juristisch umstritten und im Einzelfall zu klären. Als Bundestagsabgeordnete genießt Zerr zudem Immunität. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: öffentlich berichtete Angaben zu Bus-Tickets/„widersetzen" und zu den Behördenvorbereitungen (27. 6. 2026); Einzelquellen-Lage, nicht unabhängig gegengeprüft; es gilt die Unschuldsvermutung. Auswahl, Überschrift und Redaktionskommentar sind Satire/Meinung · nicht mit dem ORF verbunden.
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