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Medien

Presse ja — aber bitte nichts, was „dem Ansehen schaden" könnte

Wer über das Donauinselfest berichten will, muss sich akkreditieren — und dabei zustimmen, dass die Verbreitung von Fotos oder Videos untersagt ist, „wenn der Inhalt oder das Thema der Aufnahmen geeignet ist, das Ansehen des Donauinselfestes in der Öffentlichkeit zu gefährden bzw. dem Ansehen zu schaden". So steht es laut einem Bericht des „Standard" in den Akkreditierungsbedingungen des größten Freiluftfestivals Europas.

Das geht deutlich über das Übliche hinaus. Sicherheitsbereiche, Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht — dafür gibt es anerkannte Regeln. Eine Bedingung, die Aufnahmen danach beurteilt, ob sie dem Ruf der Veranstaltung schaden, verschiebt den Maßstab: Nicht mehr das Recht Einzelner entscheidet, sondern das Image des Veranstalters. Und Veranstalter ist die Stadt Wien.

Die Kritik kam prompt — und aus einer bemerkenswerten Richtung. ORF-Moderator Martin Thür erinnerte daran, dass die Stadt Wien hinter dem Fest steht, und schrieb: „Unabhängigen, kritischen Journalismus will man einschränken." Wenn selbst ein Redakteur des öffentlich-rechtlichen Senders die Einschränkung benennt, ist der Punkt schwer als Kleinigkeit abzutun.

Das Pressebüro der Organisatoren verweist auf den „Schutz unserer Besucher:innen — etwa vor Berichterstattung über erkennbare Einzelpersonen in verletzlichen Situationen". Presse- und Meinungsfreiheit würden „selbstverständlich respektiert", Ziel sei nicht, kritische Berichterstattung einzuschränken. Mag sein. Nur steht in der Bedingung eben nicht „Persönlichkeitsschutz", sondern „Ansehen des Donauinselfestes" — und wer den Maßstab formuliert, entscheidet auch, was darunter fällt.

Aus der Redaktion Ein öffentlicher Veranstalter, der die Presse per Akkreditierung um Rücksicht aufs eigene Image bittet — und ein ORF-Mann, der es kritisiert. An diesem Punkt ist RealFunk ausnahmsweise ganz einer Meinung mit dem Kollegen vom Sender.

Quelle: derstandard.at (Donauinselfest schränkt Berichterstattung ein: Akkreditierte Medien sollen imageschädliche Fotos und Videos nicht verbreiten, 1. 7. 2026)

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