Nachrichten ohne ÖRR-Filter
Die Nachrichten, bevor sie durch den Filter gehen.
Wirtschaft

Benko: Schenkung bleibt Schenkung

Der Oberste Gerichtshof bestätigt den ersten Schuldspruch gegen René Benko. Erstmals ist der Signa-Gründer rechtskräftig verurteilt.

Der OGH sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass Benko seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und das Geld so seinen Gläubigern entzogen hat. Im ersten Urteil am Landesgericht Innsbruck war er dafür im Oktober 2025 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung argumentierte, durch die Rücküberweisung sei kein Schaden entstanden. Senatspräsidentin Christa Hetlinger hielt dagegen: „Schenkung bleibt Schenkung.“ Aus welchen Motiven sie erfolge, tue „nichts zur Sache“. Benko sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft und war bei der Verhandlung nicht anwesend.

Den Teilfreispruch im zweiten Anklagepunkt hob der OGH auf und wies ihn zur Neuverhandlung zurück. Dabei ging es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Eine solche Vorauszahlung sei für die Gläubiger nicht verwertbar, so das Höchstgericht, ein Gegenwert liege darin nicht.

Damit ist der erste von mehreren Strängen entschieden. Über ein zweites Innsbrucker Urteil von Dezember 2025 (15 Monate bedingt) berät der OGH noch, eine dritte Anklage der WKStA liegt vor, und in Italien wurde Anklage gegen Benko und 36 weitere Personen erhoben. Die WKStA ermittelt rund um die Signa-Pleite inzwischen zu 17 Sachverhalten. In diesen laufenden Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.

Aus der Redaktion Ein Konzern, den Politik und Finanzwelt jahrelang umworben haben, und der erste rechtskräftige Schuldspruch dreht sich um 300.000 Euro, die an die Mutter gingen. Die großen Fragen zur Signa-Pleite sind damit nicht beantwortet, sie fangen erst an.
← Zurück zur Startseite