ORF-Star ruft die Justiz gegen X
Ein prominenter Moderator des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeigt eine Plattform an, die er seit Jahren kritisiert, und die Justiz ermittelt. Rechtlich ist das sein gutes Recht. Bemerkenswert ist, wer hier wen in Bewegung setzt.
Nach einer Sachverhaltsdarstellung des ORF-Moderators Armin Wolf aus dem Vorjahr hat das Justizministerium Ermittlungen im Zusammenhang mit der Plattform X angeordnet. Der Vorwurf laut den Angaben: X habe einen Hassposter begünstigt, indem rechtlich relevante Postings nicht gelöscht und Nutzerdaten nicht herausgegeben worden seien. Das Ministerium verhinderte eine Einstellung des Verfahrens und ließ prüfen, wer bei X die Auskunft verweigert habe; ein Rechtshilfeersuchen ging nach Irland.
Wolf ist nicht irgendein Bürger, sondern das Gesicht des gebührenfinanzierten Nachrichtenflaggschiffs, und X ist die Plattform, auf der die schärfste Kritik am ÖRR stattfindet. Ein Anchor des Staatsfunks bringt über die Justiz jene Konkurrenz um die Deutungshoheit in Bedrängnis, die ihm am unbequemsten ist. Das ist juristisch zulässig und optisch heikel.
Wer beleidigt oder mit Hass überzogen wird, darf sich wehren, auch ein Moderator, und Plattformen müssen sich an Recht und Gesetz halten. Auffällig ist nur die Asymmetrie. Setzt ein Vertreter des Gebührenfunks den Staatsapparat gegen ein kritisches Medium in Gang, gilt das als selbstverständlich; liefe es umgekehrt, wäre schnell von Einschüchterung die Rede.
Bewiesen ist gegen X nichts, es wird ermittelt. Aber das Bild bleibt: der Vertreter des zwangsfinanzierten Rundfunks auf der einen Seite, die Justiz an seiner Seite, die Plattform der freien Rede auf der anderen. Wer über Meinungsfreiheit wachen will, sollte mit diesem Bild vorsichtig sein.